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Geheime Konten in einer Zugewinngemeinschaft
#9
(23-07-2013, 00:19)fehs schrieb: Ich bin der Meinung da stimmt etwas mit den deutschen Gesetzen/Verträgen nicht, denn das animiert ja geradezu den Partner gleich zu Beginn der Ehe zu hintergehen. Jeder der den anderen nicht hintergeht ist am Ende u.U. der Dumme.
Ungefähr so kann man das ausdrücken. In der standesamtlichen Ehe gehts ums Geld - wer ein Liebesbekenntnis abgeben will, muss nicht zum Standesamt. Wie wärs mit einem Prediger aus der Nachbarschaft - notfalls kann man mich für Kaffee und Kuchen engagieren; die Bibel bringe ich mit Big Grin

p's Kommentar fasst es zusammen: "illoyale Vermögensverringerung [aufgrund von] Kombination aus ursprünglichem Verschweigen und Verschwinden". Beide Ehepartner sind zur Auskunft auf Verlangen verpflichtet (BGB § 1379) verpflichtet - vielleicht habt ihr bei Eurer Heirat über Eurer Vermögen gesprochen und sie hat arglistig ihren Teil verschwiegen.

Im Bezug auf "das anfängliche 'Verschweigen' nachzuweisen" ist noch BGB § 1377 (3) interessant - demnach gilt
Zitat:Soweit kein Verzeichnis aufgenommen ist, wird vermutet, dass das Endvermögen eines Ehegatten seinen Zugewinn darstellt.
Damit werden ihre 100kEUR zum Zugewinn. Es hängt also nur daran, ihr nachzuweisen, dass das Geld einmal da war. Und irgendeine Erklärung wird sie ja wohl abgeben - zB., dass sie das Geld in kleinen Stücken in Handtaschen, Schminke und die Pflege ihrer Oma investiert hat. Vielleicht kann man da noch nachhaken und prüfen, ob die Angaben mit den Kontobewegungen übereinstimmen.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Geheime Konten in einer Zugewinngemeinschaft - von Petrus - 23-07-2013, 11:27

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