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Geheime Konten in einer Zugewinngemeinschaft
#4
Ich bin nicht sicher ob es richtig verstanden wurde und es geht um mehr als 10k Eur

Beispiel:
- Die Frau hatte ca. 100k Eur zum Zeitpunkt der Eheschließung auf einem geheimen Konto.
- Zum Beginn des Trennungjahres waren die 100k Eur nicht mehr da.

Wenn am Ende ein Haus aufzuteilen ist das einen Wert von 500k Eur hat, das während der Ehe gekauft wurde und ausschließlich vom Anfangsvermögen des Mannes finanziert wurde, dann gehört jedem bei der Scheidung 50%, also 250k Eur (wenn beide auf das Haus eingetragen sind).

Hätte die Frau kein Anfangsvermögen, dann müßte sie 50% von ihrem Zugewinn (250k) dem Mann geben, der ja keinen Zugewinn hat.

Das sind 125k Eur

Hat sie nun ein geheimes Anfangsvermögen von 100k das am Ende verschwunden ist, das auch noch indexiert wird, dann muss sie dem Mann nur 50% von 250k - ca. 130k geben (Indexiert bei 15 Jahren Ehe).

Das sind 60k Eur

Sie hat also mit Ihrem geimen Anfangsvermögen den Mann von Anfang an über den Tisch gezogen, der im guten Glauben an die Ehe alles eingebracht hat.

Das ist auch noch rechtlich vollkommen legal !
Ich bin der Meinung da stimmt etwas mit den deutschen Gesetzen/Verträgen nicht, denn das animiert ja geradezu den Partner gleich zu Beginn der Ehe zu hintergehen. Jeder der den anderen nicht hintergeht ist am Ende u.U. der Dumme.
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RE: Geheime Konten in einer Zugewinngemeinschaft - von fehs - 23-07-2013, 00:19

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