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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#14
hallo,
vielen Dank für die vielen Kommentare.
Ich habe jetzt Unterlagen die notariell beglaubigt sind in denen meine getrennt lebende Ehefrau auf jeden Unterhalt verzichtet. Diese sind vor 37
Jahren vor spanischem Gericht bestätigt worden.
Welches Recht gilt jetzt? spanisches oder deutsches ?
wie schon oben geschrieben ich bin Spanier und habe immer in Spanien gelebt. Habe nie in Deutschland gearbeitet und gelebt.
Meine Frau hat damals beschlossen zurückzugehen weil sie mit dem Land und der Metalität nicht zurecht kam. Das wir nicht geschieden sind lag an unserem gemeinsamen Sohn für den ich immer Unterhalt bezahlt habe.
Gelten diese Verträge in Deutschland nicht ?
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von bolinhas - 19-07-2013, 22:48

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