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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#5
Noch nicht geschieden?
Das hatte ich überlesen.

Dann besteht sicher noch eine Unterhaltspflicht, es ist nur fraglich ob diese eingetrieben werden kann.

In dem Falle würde ich nicht antworten und mich tot stellen.
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von beppo - 18-07-2013, 11:37

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