18-07-2013, 11:37
Noch nicht geschieden?
Das hatte ich überlesen.
Dann besteht sicher noch eine Unterhaltspflicht, es ist nur fraglich ob diese eingetrieben werden kann.
In dem Falle würde ich nicht antworten und mich tot stellen.
Das hatte ich überlesen.
Dann besteht sicher noch eine Unterhaltspflicht, es ist nur fraglich ob diese eingetrieben werden kann.
In dem Falle würde ich nicht antworten und mich tot stellen.