01-07-2013, 12:42
Guten Tag!
Danke erstmal für die Antworten.
Verstehe ich das richtig, dass A in keinem Fall in voller Höhe an den Kosten der Unterbringung(ca. 5000€) aus seinem Erbe beteiligt werden kann, auch wenn dieses nach der Unterbringung anfiel und somit eigentlich als Einkommen zu sehen wäre, sondern "lediglich" einen Beitrag in Höhe des Mindestunterhalts nach 1612a zu entrichten hat, der für die Altersgruppe des Kindes etwa 488€ monatlich betragen würde?
Viele Grüße
Danke erstmal für die Antworten.
Verstehe ich das richtig, dass A in keinem Fall in voller Höhe an den Kosten der Unterbringung(ca. 5000€) aus seinem Erbe beteiligt werden kann, auch wenn dieses nach der Unterbringung anfiel und somit eigentlich als Einkommen zu sehen wäre, sondern "lediglich" einen Beitrag in Höhe des Mindestunterhalts nach 1612a zu entrichten hat, der für die Altersgruppe des Kindes etwa 488€ monatlich betragen würde?
Viele Grüße