01-07-2013, 09:35
Im Unterhaltsrecht wäre es klar: Wenn er nicht durch Einkommen Unterhaltszahlen kann, muss er den Stamm seines Vermögens incl. Erbe für Unterhalt verwenden. Inwieweit für die Beträge der Düsseldorfer Tabelle hinaus, die durch eine Heimunterbringung anfallen auch der Stamm des Vermögens fällig ist, weiss ich nicht.
Herr A sollte das Kind selbst betreuen. Ohne regelmässiges Einkommen scheint er auch Zeit dafür zu haben.
Herr A sollte das Kind selbst betreuen. Ohne regelmässiges Einkommen scheint er auch Zeit dafür zu haben.