09-07-2013, 23:48
so nachdem der Kindsvater die letzten Tage in Krebs-Nachsorge-Behandlung war besteht jetzt wieder Kontakt.
- Kindsvater wird defintiv nicht mehr Vollzeit arbeiten wollen und auch können.
- Kindsvater beginnt im Herbst mit einer Psychotherapie
- Kindsvater überlegt sich sogar für einige Wochen in stationäre Psychofarm zu gehen um sich a) helfen zu lassen b) Belege seiner Arbeitsunfähigkeit zu sammeln
- Kindsvater besitzt der Schwerbehindertenausweis mit GdB 75. Er wird versuchen diesen zu erhöhen
- Kindsvater teilte mit das er vor der Trennung rund € 50.000.- bei einer Vertrauensperson gebunkert hat.
- Kindsvater wird solange Krankengeld bzw. ALG 1 läuft selbstverständlich KU bezahlen ( bis Ende 2014 ) bis dahin sind dann 2,5 Jahre TU ( der sich seit April 2013 ja erledigt hat ) und KU bezahlt.
-Kindsvater wird einen Aktienfonds den er vor der Trennung auf seinen Vater umgeschrieben hat wieder 1:1 auf sich "zurückschreiben" lassen. Dies sollte alles für den Richter "seines Vertrauens" nachvollziehbar sein. Dieser Aktienfonds wird dann ebenfalls zu Bargeld gemacht.
- Kindsvater bis Ende 2014 monatlich zwischen 800.- bis 1200.- von seinem Konto abheben.
- Kindsvater ist im Spielcasino ( welches sich 50 mtr. von seiner Hausbank befindet ) bereits bestens bekannt.
--------------------------------------------------------------------
Der Kindsvater steht jetzt vor folgender Frage :
a) Soll er seine "Barschaft" seinen Eltern geben. ( ich weiss ich weiss ich habs kapiert ) das die Ihm in Ihren Namen eine Wohnung kaufen in der der Kindsvater dann zur Miete wohnt. > das wäre dem Kindsvater am liebsten.
b) soll er 1/3 seines Vermögens in Gold- und Silbermünzen als Tafelgeschäft erwerben. Und die anderen 2/3 einer Vertrauensperson geben.
Wir können nicht nachvollziehen wie dem Kindsvater ein Strick daraus gedreht werden kann wenn er 2,5 Jahre TU, KU, Anwaltskosten, Umgangskosten, Lebenshaltungskosten hat. Und Ihm dann Vermögensverschwendung zu Lasten des künftigen Kindesunterhalts unterstellt werden kann.
Fakt ist spätestens Ende 2014 ist er komplett Leistungsunfähig was sein Einkommen betrifft und wird es wohl aufgrund des Gesundheitzustands auch bleiben.
Selbstverständlich bietet er die Betreuung des Kindes an. Was Muddi natürlich verneinen wird.
In Knast zu gehen ist Ihm egal. Da hat er wenigstens jemanden der Ihm eine warme Mahlzeit zubereitet.
- Kindsvater wird defintiv nicht mehr Vollzeit arbeiten wollen und auch können.
- Kindsvater beginnt im Herbst mit einer Psychotherapie
- Kindsvater überlegt sich sogar für einige Wochen in stationäre Psychofarm zu gehen um sich a) helfen zu lassen b) Belege seiner Arbeitsunfähigkeit zu sammeln
- Kindsvater besitzt der Schwerbehindertenausweis mit GdB 75. Er wird versuchen diesen zu erhöhen
- Kindsvater teilte mit das er vor der Trennung rund € 50.000.- bei einer Vertrauensperson gebunkert hat.
- Kindsvater wird solange Krankengeld bzw. ALG 1 läuft selbstverständlich KU bezahlen ( bis Ende 2014 ) bis dahin sind dann 2,5 Jahre TU ( der sich seit April 2013 ja erledigt hat ) und KU bezahlt.
-Kindsvater wird einen Aktienfonds den er vor der Trennung auf seinen Vater umgeschrieben hat wieder 1:1 auf sich "zurückschreiben" lassen. Dies sollte alles für den Richter "seines Vertrauens" nachvollziehbar sein. Dieser Aktienfonds wird dann ebenfalls zu Bargeld gemacht.
- Kindsvater bis Ende 2014 monatlich zwischen 800.- bis 1200.- von seinem Konto abheben.
- Kindsvater ist im Spielcasino ( welches sich 50 mtr. von seiner Hausbank befindet ) bereits bestens bekannt.
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Der Kindsvater steht jetzt vor folgender Frage :
a) Soll er seine "Barschaft" seinen Eltern geben. ( ich weiss ich weiss ich habs kapiert ) das die Ihm in Ihren Namen eine Wohnung kaufen in der der Kindsvater dann zur Miete wohnt. > das wäre dem Kindsvater am liebsten.
b) soll er 1/3 seines Vermögens in Gold- und Silbermünzen als Tafelgeschäft erwerben. Und die anderen 2/3 einer Vertrauensperson geben.
Wir können nicht nachvollziehen wie dem Kindsvater ein Strick daraus gedreht werden kann wenn er 2,5 Jahre TU, KU, Anwaltskosten, Umgangskosten, Lebenshaltungskosten hat. Und Ihm dann Vermögensverschwendung zu Lasten des künftigen Kindesunterhalts unterstellt werden kann.
Fakt ist spätestens Ende 2014 ist er komplett Leistungsunfähig was sein Einkommen betrifft und wird es wohl aufgrund des Gesundheitzustands auch bleiben.
Selbstverständlich bietet er die Betreuung des Kindes an. Was Muddi natürlich verneinen wird.
In Knast zu gehen ist Ihm egal. Da hat er wenigstens jemanden der Ihm eine warme Mahlzeit zubereitet.