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Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre)
#3
(30-05-2013, 15:17)Jessy schrieb: Falls die Mutter nach .de umzieht, ist sie erstmal wegen Kindesentführung dran. Das eröffnet grundsätzlich eher wenig Chancen auf irgendwelches Geld. Also NEIN, hier keine Chance auf Geld.

Besteht/Bestand ein Unterhalts-Titel für das Kind? Ich nehme es nicht an.
Davon ausgehend: Nein, Rückforderungen können nicht gestellt werden, da die UH-Pflicht erst ab Geltendmachung greift, es sei denn, der Berechtigte war an der Geltendmachung gehindert aus Gründen, die du zu vertreten hast.
Falls doch ein Titel bestand, dürften die Forderungen daraus möglicherweise schon verjährt sein.

Wenn, ja wenn deine Tochter nach D kommt und eine Erstausbildung macht, dann wärest du theoretisch - zusammen mit der KM - unterhaltspflichtig. Darüber würde ich mir aber nicht den Kopf zerbrechen, bis nicht ein offizielles Schreiben dahingehend bei dir eintrifft.
Vielen Dank für die verständliche Antwort Wink
Einen Titel gab und gibt es nicht. Insofern besteht also keine Gefahr und ich kann mich jetzt besser auf die positiven Aspekte konzentrieren. Wenn meine Tochter nach .de kommen möchte, werde ich sie natürlich auch finanziell unterstützen.

beste Grüße!
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RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von Charles - 30-05-2013, 18:15
RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von blue - 31-05-2013, 19:42
RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von Ibykus - 31-05-2013, 11:45
RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von blue - 31-05-2013, 10:43
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RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von iglu - 31-05-2013, 17:48
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RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von Ibykus - 31-05-2013, 19:02
RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von iglu - 01-06-2013, 15:26

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