12-05-2013, 22:23
Ach, noch vergessen. Das Gericht (Schleswig-Holstein) regt an, den Zahlungsantrag dahingehend zu ändern, daß lediglich der den dänischen Titel übersteigende Unterhaltsbetrag monatlich geltend gemacht wird.
Verstehen kann ich es auch nicht.
Gruß Edewolf
Verstehen kann ich es auch nicht.
Gruß Edewolf