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wie ist die Vollstreckung zu stoppen?
#18
@Ibykus

(11-05-2013, 06:20)Ibykus schrieb: Wo hast Du bloß den Unsinn her, Petrus?
Ich wollte mal testen, ob Du immer 'nein' sagst Wink



(11-05-2013, 06:20)Ibykus schrieb:
(10-05-2013, 19:10)Petrus schrieb: Grundsätzlich sind die Titel in den Staaten des Lugano-Übereinkommens oder des Kinderschutzübereinkommens vollstreckbar.
das Luganer Übereinkommen regelt meines Wissens nur die Zuständigkeiten analog zu Art 2 und 5 der Brüssel I-VO, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der Brüssel VO hat, sondern in Island, Norwegen oder der Schweiz - mehr nicht!
Das ist richtig - innerhalb der EU gibt es einen Haufen Verordnungen, die mittlerweile frühere geschlossene Staatsverträge überschreiben. Trotzdem behält das Lugano-Übereinkommen seine Gültigkeit. Man versucht auch die Staatsverträge so zu gestalten, dass sie sich nicht widersprechen. In einigen Fällen, wie dem Minderjährigenschutzabkommen (MSA), ersetzt allerdings das Kinderschutzabkommen (KSÜ) den vorgehenden Vertrag ersatzlos für die Staaten, die das KSÜ ratifiziert haben, um Mängel des alten Abkommens zu beseitigen. Das Lugano-Übereinkommens und die EU Verordnung Nr. 44/2001 (EuGVVO, EuGVO oder Brüssel-I-Verordnung) stimmen inhaltlich weitgehend überein.


(11-05-2013, 06:20)Ibykus schrieb:
Petrus schrieb:.... dass der zeitlich zuletzt erstellte Titel den ersteren überschreibt und damit in den Beschlüssen, die in beiden Titeln stehen, den ersten ungültig macht ....
das kommt doch ganz darauf an, um welche Titel es sich handelt. Wenn ihm Titel zu bedienen Spaß bereitet, kann er zu 10 verschiedenen Notaren laufen und Schuldanerkenntnisse titulieren lassen. Da steht dann nix weiter drin und da hebt auch kein Titel den anderen auf!
Ich widerspreche Dir ja gar nicht - nur hat Deine Antwort mit meiner Feststellung nichts zu tun. Aber auch der Notar wird vermeiden, widersprüchliche Titel niederzuschreiben, wie zB. erstens "ich vererbe mein gesamtes Vermögen meiner Putzfrau" und zweitens "ich vererbe mein gesamtes Vermögen dem Tierschutzverein" - wenn doch, muss ein Gericht darüber entscheiden, welcher Titel Gültigkeit besitzt. Wenn es um Handlungsanweisungen in Schuldverhältnissen geht, sind widersprüchliche Anweisungen einfach nicht möglich - es muss dann entschieden werden, welche Anweisung gültig ist - und das ist gewöhnlich die jüngste, was für gewöhnlich auch im Titel drinsteht.


(11-05-2013, 06:20)Ibykus schrieb:
Petrus schrieb:Andernfalls hätte man zwei widersprüchliche Titel (unterschiedliche Anordnungen mit zeitlicher Überschneidung in derselben Sache, zwischen denselben Parteien), was gleich mehrere Rechtsnormen verletzt - insbesondere den Deutschen Ordre Public.
eine Titelhäufung verletzt gar keine Rechtsnorm und hat mit Art. 6 EGBGB überhaupt nixhts zu tun.
Ich habe auch nichts über Titelhäufung geschrieben, sondern über die Anwendung widersprüchlicher Titel (zwischen denselben Parteien in der gleichen Sache). Und das ist genau der Gegenstand des Ordre Public, sofern es Internationales Privatrecht betrifft.


(11-05-2013, 06:20)Ibykus schrieb:
Petrus schrieb:Einfacher und kostengünstiger geht es mit Nathans Vorschlag, den Gerichtsvollzieher mit dem neuen Titel aufzusuchen, und ihm den Fall zu erklären unter Hinweis auf die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (BVwVfG §44 Abs.1) aus offensichtlichen Gründen (neuer Titel erlassen).
Der GV kann da überhaupt nichts ändern. Er hat seinen Titel und seinen Auftrag. Mehr braucht er nicht. ... Ein Titel ist KEIN (!) VA ...
Der GV muss prüfen, ob der Titel einer ist und Gültigkeit hat. Natürlich ist der Titel kein VA. Aber die Anwendung des Titels duch den GV ist ein VA.
https://t.me/GenderFukc
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RE: wie ist die Vollstreckung zu stoppen? - von Ibykus - 10-05-2013, 11:42
RE: wie ist die Vollstreckung zu stoppen? - von Ibykus - 10-05-2013, 16:36
RE: wie ist die Vollstreckung zu stoppen? - von Ibykus - 11-05-2013, 06:20
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RE: wie ist die Vollstreckung zu stoppen? - von Ibykus - 11-05-2013, 06:24
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RE: wie ist die Vollstreckung zu stoppen? - von Ibykus - 12-05-2013, 12:24
RE: wie ist die Vollstreckung zu stoppen? - von Ibykus - 12-05-2013, 12:37

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