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zustellfähige Adresse, scheidung
#5
Wenn du nicht geschieden bist und nach Jahren völlig abgebrannt wieder nach D zurück kommst, kann es sogar passieren, dass deine Frau von den Ämtern belästigt wird, wenn du Sozialhilfe beantragst. Ausserdem kann es passieren, dass sie Rentenpunkte für dich abdrücken muss, wenn es dann zur Scheidung kommt.
Das einzigste was wirklich dafür spricht, ist dass du im Ausland wieder heiraten darfst, was u.U. eine Daueraufenthaltsgenehmigung/Staatsbürgerschaft in einem anderen Land bringen könnte.
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zustellfähige Adresse, scheidung - von neoneo - 05-05-2013, 11:05
RE: zustellfähige Adresse, scheidung - von MitGlied - 05-05-2013, 19:03

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