01-05-2013, 15:26
(01-05-2013, 14:50)sorglos schrieb: Dadurch kann sich nach Wegzug auch der Zahlbetrag und damit die Aufstockung erhöhen.
Endlich mal ein Argument für die deutschen Familienrechtstäter in Roben, das gegen ungehinderte Mitnahme von Kindern spricht. Kontakt zum anderen Elternteil, Kontinuität und solche Petitessen zählen ja nicht, wenn es die Mutter ist die weg will und das Kind mit in den Umzugskoffer packt.
Jedenfalls wäre folgende Reihenfolge für ihn sinnvoll, nochmal klar strukturiert um durch das Gedankenchaos zu leiten:
1. Brief des Jugendamts wie oben beschrieben beantworten. Nichts zahlen, nichts unterschrieben. Im Zweifel das Jugendamt klagen lassen.
2. Wenn das Jugendamt den Vater tatsächlich verklagt, dann dieselben Argumente dagegenhalten. Wie das mit Anwaltspflicht in Österreich aussieht, weiss ich nicht, Gerichtsstand wäre der Wohnort des Kindes.
3. Verliert er die Klage, dann kommt die Aufstockeroption zum Zuge. Wenn das aus welchen Gründen auch immer schiefgeht, dann sollen sie halt vollstrecken, bis sie merken dass wirklich nichts zu holen ist. Keinesfalls etwas freiwillig bezahlen.