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Unterhaltsprobleme
#4
Selbständigkeit, die nicht genug einbringt, muss aufgegeben werden - wenn der Pflichtige auf Mangelfall plädiert. Oberhalb des Mindesunterhalts hat er deutlich mehr Freiheiten. Wobei auch hier die bekannten Schwierigkeiten mit Abänderungen bestehender Titel durchschlagen, sollte das Geschäft einmal nicht mehr so gut laufen.

Die Einkommensberechnung bei Selbständigen ist ein Kapitel für sich, viel verlässliches Fundament gibt es da nicht, die richterliche Freiheit ist gerade da nahezu grenzenlos. Was beispielsweise steuerlich relevant ist, hat noch lange nichts mit dem unterhaltsrechtlichen Einkommen zu tun. So zählt ein Stipendium zwar vielleicht nichts beim Finanzamt, aber im Unterhaltsrecht voll. Richter sind nicht in der Lage, detailliertere Rechnung durchzugehen, vor allem nicht bei ungewöhnlichen Fällen wie einem freien Künstler. Man stelle sich eine Szene mit Joseph Beuys vor, wie er vor Gericht die Kosten für eine Tonne Margarine vom Einkommen abziehen will um deswegen keinen Unterhalt zu zahlen...
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Unterhaltsprobleme - von Ibykus - 25-04-2013, 12:58
RE: Unterhaltsprobleme - von p__ - 25-04-2013, 23:10
RE: Unterhaltsprobleme - von Ibykus - 26-04-2013, 08:23
RE: Unterhaltsprobleme - von p__ - 26-04-2013, 09:27
RE: Unterhaltsprobleme - von Ibykus - 28-04-2013, 14:02

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