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Steuererklärung im Trennungsjahr: Sie will Freistellungsverpflichtung von mir
#3
(13-04-2013, 23:26)DerArsch schrieb: Ich habe im Schreiben bereits erwähnt, dass die Ex Steuern nachzahlen muss, weil sie zu doof war ihrem AG damals zu sagen, dass sie in Klasse 5 anstatt 1 ist.
Soviel ich weiß, ist man nicht verpflichtet, im Trennungsjahr gemeinsam zu veranlagen. In Deinem Fall würde ich beim Finanzamt Antrag zur getrennten Veranlagung stellen.
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RE: Steuererklärung im Trennungsjahr: Sie will Freistellungsverpflichtung von mir - von blue - 14-04-2013, 10:17

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