10-04-2013, 10:24
Nur den Bausparvertrag zu betrachten ohne Eckdaten und ohne die anderen Verhältnisse ist wenig sinnvoll. Das wichtigste wäre doch, das genug Schulden vorhanden sind, um das zu neutralisieren.
Besser als auflösen ist immer übertragen. An Angehörige (Geschwister, Eltern) ist das problemlos möglich, vorausgesetzt die Liquidität ist da/beschaffbar. So oder so: Steuerliche Gesichtspunkte beachten, erkundigen, insb. wegen Sparzulagen.
Besser als auflösen ist immer übertragen. An Angehörige (Geschwister, Eltern) ist das problemlos möglich, vorausgesetzt die Liquidität ist da/beschaffbar. So oder so: Steuerliche Gesichtspunkte beachten, erkundigen, insb. wegen Sparzulagen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #