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Verhandlung mit Jugendamt
#14
Die Chance auf igendeine realistische Vereinbarung steigt, wenn bereits unbezahlbare Schulden da sind und der Verpflichtete nicht durch Worte, sondern durch längere, tatsächlich gelebte Unabzockbarkeit bewiesen hat, dass anders als durch freiwillige Vereinbarungen nur noch Kosten und ertragslose Mühe für die Unterhaltsabzocker entstehen. So ist auch meine eigene Erfahrung und es unterstreicht die Strategie, frühzeitig alles gegen die Wand zu fahren, statt jahrelang zu buckeln und zu leiden. "Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren". Das dreht die Machtverhältnisse um.

Ein Bauhelfer oder ein Garnix kann und wird jederzeit hinwerfen, wenn er gepfändet wird. Er hat nichts zu verlieren. Seine berufliche Entwicklung wird unter Unterhaltsdruck wahrscheinlich Richtung ALG 2 und nicht Richtung Bauingenieursstudium gehen. Da besteht eher die Gefahr, dass noch mehr Kinder kommen, für die kein Unterhalt bezahlt wird, wer eh ruiniert ist kann sich das leisten.
(05-04-2013, 11:41)Jigsaw schrieb: Darf das JA eigentlich auf Unterhalt verzichten?

Nein. Aber sie können so wie oben auf Zwangsvollstreckung verzichten. Die Schulden bleiben aber, durch geeignete Massnahmen verjährt oder verwirkt sich da auch nichts.

Das Jugendamt verschenkt nichts, sondern wechselt die Strategie. Und du kannst sicher sein, dass sie weiterhin wie die Spinne im Netz sitzten und wieder auf zuschlagen schalten, wenn sich etwas ergibt, das lohnender erscheint wie Kompromisse. Zum Beispiel eine Erbschaft des Verpflichteten oder ein Verpflichteter, dem es zu wohl geworden ist und damit unvorsichtig.
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