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Das Märchen mit dem Selbstbehalt in Deutschland
#5
Hi Shy Der Arbeitgeber teilte mir später mit er ist berechtigt wenn es absehbar ist das ich den Kindesunterhalt nicht zahlen kann so zu entscheiden (er muss so entscheiden). Später nach der Änderung des Amtgerichtes sollte ich ja die 1400.- Euro bekommen damit ich wieder für das Kind zahlen kann. Aber genau in dieser Zeit hat dann die Kontopfändung (die ich nie zugestellt bekommen habe) zugeschlagen. Die Bank sagte mir Sie hätten ein Schriftstück wahrscheinlich der Pfändungs und Überweisungsbeschluss wonach ich nur noch 900.- Euro bekommen soll/darf. Somit konnte ich natürlich erneut nicht zahlen >> genau das wird jetzt gegen mich verwendet um erneunt kosten zu verursachen die Ich dann zahlen muss. Zu diesem Zeitpunkt war schon klar das ich im Januar 2013 wahrscheinlich meine Rückstände bezahlt haben werde ... und danach die anderen kosten zahlen muss. Aus meiner Sicht ist das aber falsch, denn eigentlich hätte ich nach der Rangfolge immer erst für das Kind bezahlt und dann hätte ich heute keine Kindesunterhaltschulden sondern etwas höhere Ehegattenunterhaltsschulden. Dafür aber keinerlei kosten für die Titulierung des Kindesunterhalts + Rechtsanwaltskosten (das sind über 700 Euro). Ich sehe daran das man mir auf jeden Fall unnötige kosten machen will obwohl ich jeden Monat ca. 1000.- bis 1300 Euro gepfändet bekomme also auf jeden Fall zahlungswillig bin > das sollte auch der andere Anwalt Respektieren Sad
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RE: Das Märchen mit dem Selbstbehalt in Deutschland - von only_money - 30-03-2013, 17:22

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