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Freiwilliger Unterhalt
#10
Meines Erachtens musst du dich nicht rechtfertigen. Du hast ja nicht gesagt, dass du dein Kind gar nicht mehr sehen kannst, sondern nur dass du die 50% Betreuung nicht mehr hinkriegst.
Was machen denn Soldaten, die in den Einsatz müssen, Vertriebler oder Manager, LKW-Fahrer, die oft wochen- und monatelang im Ausland sind?! Denen wirft ja auch keiner vor, ihre Kinder als Bezugsperson im Stich zu lassen...

Gut ist, wenn du mit der Mutter des Kindes soweit klar kommst, dass ihr eine gemeinsame gute Lösung für euer Kind findet.

Deine anderen Fragen sind relativ simpel zu beantworten. Solange die Mutter kein Geld aus öffentlicher Hand will, kannst du mit ihr Unterhaltstechnisch vereinbaren was immer du willst. Dabei wäre nur darauf zu achten, dass die Sache sauber geklärt ist und nicht irgendwann bei Streit dann Nachforderungen etc kommen. Will die Mutter Geld von öffentlichen Stellen, bist du mit Leistung des Mindest-UH schon auf der ziemlich sicheren Seite. Das JA braucht ihr aber für keines von beidem (es würde sich ohnehin nur auf Anfrage der Mutter einschalten).
Mach am besten beides (Umgang und Unterhalt) mit deiner Noch-Frau schriftlich fest (ggf. vor einem Notar), dann kannst du dich bei eventuellem zukünftigen Ärger zumindest darauf berufen.
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Freiwilliger Unterhalt - von PapstFnord - 23-03-2013, 18:18
RE: Freiwilliger Unterhalt - von beppo - 23-03-2013, 18:27
RE: Freiwilliger Unterhalt - von PapstFnord - 23-03-2013, 18:34
RE: Freiwilliger Unterhalt - von Austriake - 23-03-2013, 18:36
RE: Freiwilliger Unterhalt - von PapstFnord - 23-03-2013, 18:44
RE: Freiwilliger Unterhalt - von Austriake - 23-03-2013, 18:52
RE: Freiwilliger Unterhalt - von PapstFnord - 23-03-2013, 19:08
RE: Freiwilliger Unterhalt - von Absurdistan - 23-03-2013, 20:05
RE: Freiwilliger Unterhalt - von PapstFnord - 23-03-2013, 23:29
RE: Freiwilliger Unterhalt - von Jessy - 24-03-2013, 00:23
RE: Freiwilliger Unterhalt - von Absurdistan - 24-03-2013, 01:28

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