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Erster Kontakt
(17-03-2013, 00:08)p schrieb: Je mehr Arbeit, desto höher dein Unterhalt. Was du jetzt verdienst, wird voll in die Berechnung von Kindes- und vor allem Betreuungsunterhalt eingehen. Deine Mühen bringen dir nichts, sondern kosten dich sehr viel Geld.

Voraussetzung für alles weitere ist nun mal eine Vaterschaftsanerkennung. Wenn die Frau, die sich Mutter nennt zwei Wochen lang nichts unterschreiben hat obwohl sie dadurch ihren Unterhaltsanspruch geltend machen könnte, sind weitere Briefe an sie witzlos. Gehe vor Gericht, wenn dich das zu sehr stresst dann mit einem Anwalt. Ist die Vaterschaftsanerkennung durch, dann kommt die Umgangsregelung.

Du verstehst nicht, wie wichtig die Anfangsphase jetzt ist. Jede Verzögerung wird dir als Desinteresse ausgelegt werden und es schwerer machen, eine geeignete Umgangsregelung zu erhalten. Was jetzt schiefgeht, hat Auswirkungen auf sehr lange Zeit hinaus.

Das verstehe ich, was Du scheibar nicht verstehst ist, dass wenn ich KU zahlen b.z.w nachzahlen muss ich mir kein Anwalt leisten kann. Da ich den KU seit Gebrut des Kindes zur Seite lege kann ich gerade mal 10 € im Monat sparen ! Wenn meine Ex die Vaterschaft b.z.w die Titullerung offziell unteschrieben hätte, wäre ich Hilfebedürftig. Könnte mir ein Anwalt leisten.
Doch solange sie das nicht tun bin ich es nicht.
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(16-03-2013, 23:57)24601 schrieb: Habe ein Brief an die KM geschrieben den ich am Montag abschicken möchte. Wenn das kein Handeln ist dann weiss ich auch nicht !
Glaub mir, das ist das Allerletzte, was Dir weiterhelfen wird.

Richte Dich nicht an das, was eventuell über die Mutter möglich ist!
Das geht meist nach hinten los, weil es im Extremfall ein Schuss ins eigene Knie sein wird!
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@ Blue selbst wenn es ....
selbst wenn es " Hallo xxxx , ich möchte eine verlässliche Beziehung zu unserer Tochter aufbauen und aufrecht erhalten.
Hiermit bitte Dich an einer gemeinsamen Umgangsregelung mitzuwirken.

ist ?

P hatte vermutlich Recht ich bin ein blöder Knabe.
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Ob du diesen Brief der Ex schickst, oder in den Ofen steckst, ist egal. Die Ex kann behaupten, diesen Brief nie bekommen zu haben.

Kümmere dich um die Dinge, die dir wichig sind! Dein Job gehört jetzt erst mal nicht dazu. Wenn du aufgrund der Dinge, die dir wichtig sind, nicht arbeiten kannst, bist du arge-hilfsbedürftig, und kannst dir einen Anwalt leisten.
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(17-03-2013, 01:18)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ob du diesen Brief der Ex schickst, oder in den Ofen steckst, ist egal
Ihn abzuschicken ist schlimmer, als ihn in den Ofen zu werfen!
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Hi 24601.

Ein Schritt nach dem anderen!

Nächster Schritt ist die rechtliche Vaterschaft,
dann kommt der Umgang!!

- Fordere, nein bitte die Mutter eng befristet um Beurkundung Deiner Vaterschaft.
- Dann, wenn fruchtlos, beantrage ebenfalls eng befristet Unterstützung vom JAmt.
- Dann, wenn ergebnislos, Klage einreichen.

Laß Anwalt mit PKH machen.

Der Dreisprung sollte jetzt aber wirklich zackig erfolgen.
Also mach mal hinne!

Und für den Brief an die Mutter läßt Du Dir helfen, Du bist emotional zu dicht dran. Um keine wertvolle Zeit zu verlieren, Umgang gleich mit einflechten.
.
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(17-03-2013, 02:15)Skipper schrieb: - Fordere, nein bitte die Mutter eng befristet um Beurkundung Deiner Vaterschaft.
- Dann, wenn fruchtlos, beantrage ebenfalls eng befristet Unterstützung vom JAmt.
- Dann, wenn ergebnislos, Klage einreichen.

Ich würde hier etwas stringenter sein: Einwurf-Einschreiben an die Mutter mit 14tägiger Fristsetzung und Klageankündigung, falls Frist ergebnislos verstreicht. Kopie davon mit kurzem Anschreiben unter Bezugnahme auf das Telefonat an das JA.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Hier noch ´mal etwas zu den Kosten:

http://www.familienrecht-kosten.de/geric...kosten.php

M. E. brauchst Du aber keinen Anwalt, sodaß dann nur durchaus überschaubare Gerichtskosten verblieben.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(17-03-2013, 10:04)wackelpudding schrieb: (...)
Ich würde hier etwas stringenter sein: Einwurf-Einschreiben an die Mutter mit 14tägiger Fristsetzung und Klageankündigung, falls Frist ergebnislos verstreicht. Kopie davon mit kurzem Anschreiben unter Bezugnahme auf das Telefonat an das JA.
Genau das würde ich in dem Schreiben an die Mutter NICHT tun.
Denn es soll gar nicht so sehr für die Mutter sein, sondern eine Selbstoffenbarung, die für Dritten souverän, ausgesucht freundlich und entgegenkommend formuliert im Kontrast zum Verhalten der Frau steht; eher mit und als 'Blumenstrauß'. Keine Drohungen.

Ich stelle mir das etwa so vor:
"Liebe (Wutz),
am xx ist unser gemeinsames Kind zur Welt gekommen.

Ich freue mich sehr, daß (Kind) einen gesunden Weg zu uns gefunden hat, auch darüber, daß Du in (LG) eine gute Unterstützung hast.

Wir haben uns gemeinsam auf das Kind gefreut und ich sehe uns als gute Eltern in gemeinsamer Verantwortung, auch und gerade weil wir beschlossen haben, nicht als Paar, aber als gute Eltern gemeinsam für (Kind) da zu sein.

Ich freue mich riesig auf das nächste Wiedersehen mit (Kind), bei dem wir dann schon eine Umgangsregelung für (Kind) besprechen können und ich Dir den ersten Scheck für Unterhalt und Erstausstattung überreichen kann.

Die Vaterschaft habe ich meinerseits bereits beurkunden lassen. Damit wir alles Weitere auf den rechten Weg bringen können, bitte ich Dich, unsere Elternschaft zügig zu bestätigen. Dies bitte ich Dich in den nächsten 14 Tagen zu organisieren.

Dir, Deinem Lebensgefährten und vor allem unserem (Kind) wünsche ich bis dahin eine gute Zeit.
(Vater)

"

Die Härte liegt in Deiner unerschütterlichen Güte!Smile
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@skipper
24601 schreibt ja wenig, wie das Treffen von ihm g e s t a l t e t wurde. Dabei hätte er m. E. die Chance gehabt, genau das ´rüberzubringen, was Du jetzt schriftlich tun willst. Entweder hat er es nicht richtig versucht oder die Mutter war nicht zugänglich. Jetzt muß er schon ein wenig Ernsthaftigkeit und Konfliktbereitschaft signalisieren. Insofern ist Dein Vorschlag nicht ausreichend. Er kann das aber alles gerne in seinen Brief ´reinschreiben - nur sollte er auch s e i n geplantes Vorgehen deutlich werden lassen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Nochmals:
Der Brief ist NICHT so sehr an die Mutter gerichtet. Wie die tickt, das ist bekannt.

Der Brief ist für die nächsten Entscheider gedacht, die einfach nur sagen können: Dies ist ein guter Vater, der dem Kind nicht vorenthalten werden kann.Rolleyes

In Signal, Ziel und Vorgehen ein sehr klarer und ernster Brief!
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Na ja, die könnten auch meinen: "Wieder so´n konfliktscheuer Eiermann..."

Ich würde mich mehr von erreichbaren Zielen als von Träumen leiten lassen, dass Dritte die Welt so sehen, wie ich es mir wünsche...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(17-03-2013, 01:01)24601 schrieb: P hatte vermutlich Recht ich bin ein blöder Knabe.

Du bist nur ziellos und wenn du die Hinweise annehmen kannst, dann wirst du gute Chancen auf gelebte Vaterschaft haben. Ich sage das nicht als allgemeine Formel, sondern ganz speziell bezogen auf deine Konstellation.

Leider gehört dazu auch der Einsatz eines Gerichts. Das mag dir jetzt verständlicherweise als hohe Hürde und schwer vorkommen, aber da musst du durch.
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wp, Du hast den Brief offenbar nicht verstanden.
Die erreichbaren Ziele sind klar formuliert:
Gute Elternschaft, guter Umgang, Pflichten.

Die Herrschaften in den Ämtern und Stuben werden garantiert NICHT
"Wieder so´n konfliktscheuer Eiermann..." sehen.
.
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Lieber @skipper,

ich bewundere -wie immer- Deinen globalgalaktischen Ansatz, der nur noch übertroffen wird von Deinem Glauben an das Gute in "Herrschaften"... Smile
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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wp.
Ich habe den Brief aus meinem Wissen und mit meinen guten Erfahrungen formuliert, meine sehr komkrete Erfolgsformel!

Stell doch einfach einen Brief ein, wie er DIR entspricht. Zeig mal, wie DU das machen würdest.

Der TO kann dann nach seinem Geschmack, seinen Strauß an diese Mutter zusammenstellen.
.
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@skipper

Bestreitet denn jemand, dass Du für Dich Erfolg hast? (...obwohl es mich jetzt doch nachdenklich macht, dass Du es für erforderlich hälst, darauf ausdrücklich hinzuweisen...)

Und nein, ich werde hier keinen Entwurf einstellen: Ich halte den TO für erwachsen, sodaß er niemanden braucht, der ihm seine Briefe schreibt. Er wird schon etwas formulieren können, was zu ihm und seinem Weg paßt...

Mir reicht es, vielleicht etwas angeregt zu haben, was er verwenden kann. Jemanden auf m e i n e n Weg zu schubsen ist nicht mein Ding...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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So ist es:

(17-03-2013, 12:03)wackelpudding schrieb: ... Mir reicht es, vielleicht etwas angeregt zu haben, was er verwenden kann. Jemanden auf m e i n e n Weg zu schubsen ist nicht mein Ding...

Skippy scheint da andere Maßstäbe zu haben; jenseits allen Irdischen'. Er nennt das gerne seinen "Beraterstab" und saugt begierig auf, was andere ihm empfehlen.

So mag das Ganze für ihn funktionieren, wenn auch nicht klappen ...

Eine Nullnummer also!
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@Skipper

schreib deine Erfolgsgeschichte doch einmal hier nieder!
Diese ewigen Platitüden und Andeutungen sind doch recht enervierend.

Auf den Fall bezogen kann man sich wohl darauf einigen, dass jetzt ein gewisser Zug nötig ist. Aber an der Stelle war man ja eigentlich schon.
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Moin 24601, junger Vater. Smile

Mich interessiert, ob und wie Du weitermachst, die hier eingestellten Hinweise für Dich umsetzen kannst und wie man Dich weiter unterstützen kann.

Ich finde es übrigens gut, daß und wie Du zu Deiner Vaterschaft stehst und Dich von dieser Frau, die behauptet Mutter Deines Kindes zu sein, nicht wegbeißen läßt.
Wink
.
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Das wird er niemals tun(!):

(17-03-2013, 12:27)iglu schrieb: ... schreib deine Erfolgsgeschichte doch einmal hier nieder!

Wäre ja auch zu peinlich ...

Statt dessen:

(17-03-2013, 12:27)iglu schrieb: ... Diese ewigen Platitüden und Andeutungen sind doch recht enervierend

wird er das weiter betreiben - und benennen als:

- Wirkungsgefüge
- Kreidekreise
- BlaBlaBla ..

Ein enervierender Schwätzer, der selbst nichts auf die Reihe bekommt ...

SgI
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Es geht hier nicht "Contra Forenmitglied xyz", sondern "Pro 24601 und seinem Kind".
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Ja, damit hast du recht, p:

(17-03-2013, 13:07)p schrieb: Es geht hier nicht "Contra Forenmitglied xyz", sondern "Pro 24601 und seinem Kind".

Es wurde Alles gesagt und Tipps gegeben. 24601 muss damit nun etwas anfangen oder es sein lassen.

Danke für den Hinweis zum Topic, der nicht nötig war ...
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@ 24601
vielleicht mal ein den Thread aktualisierendes Update?

Soweit sich die Mutter weigert, an der Vaterschaftfeststellung mitzuwirken, kann man sie gerichtlich dazu zwingen.
Dazu bedarf es vermutlich einer Vaterschaftfeststellungsklage, die ich -so die Mutter sich nachweisbar weigert oder auch nur erkennbar ihr Anerkenntnis durch Unterschriftsleistung hinauszögert- sofort bei Gericht einreichen würde.
Der gut gemeinte Unfug, die Mutter vorher mit Blumen zu bedenken oder ihr einen netten Brief zu schreiben, ist so überflüssig wie ein Kropf.

An
Amtsgericht
-Familiengericht-

In Sachen
A ./. B
(vollständige Adressen angeben)

wird beantragt

1. die Vaterschaft gerichtlich festzustellen.
2. nach Feststellung angemessenen Umgang mit meinem Kind zu beschließen


Begründung:
[es folgt die Darstellung der Familienverhöltnisse]
(du bist der biologische Vater - sie die Mutter des am .. geborenen Kindes
.....
Die Mutter hatte Dir mitgeteilt und insofern bestätigt, dass Du der biologische Vater bist. Sie macht aber derzeit mit eMail vom ... klar dass Umgang und Mitsprache bezüglich des Antragstellers nicht erwünscht sind.
Da zwischenzeitlich Deinerseits ein Vaterschaftanerkenntnis aufgrund medizinischer Festellungen vorliegt, ist nicht hinnehmbar, dass die Mutter die dir aus der Vaterschaft zustehenden Rechte (bspw. Umgang mit dem Kinde) durch Unterschriftsverweigerung vorenthält.

Die Kosten beantragst du der Klagegenerin aufzulegen.
Da es sich im vorliegenden Verfahren um eine Kindschaftsangelegenehit im Sinne des FamFG handelt, bitte ich die Angelegenheit entprechend § 155 vordringlich zu bearbeiten.)

(Unterschrift)

Selbst wenn die KM daraufhin anerkennt und erklärt, an ihr habe es nicht gelegen sodass diese Klage mutwillig wäre und infolge dessen die Kostenentscheidung zu Deinem Nachteil ergehen müsste, kann Dir das egal sein.
Denn dann verwendest du den zurückgelegten Unterhalt für die Verfahrenskosten.

Wichtig ist, dass nun langsam etwas rechtlich verbindliches geschieht.
Die KM setzt nämlich gerade das durch, was sie angekündigt hatte und wofür sie Blumen erhalten sollte und worüber wir hier noch wenigstens zwei Monate reden, reden, reden .....

Morgen ist Montag.
Da liegt Dein Antrag bei Gericht und die Sache ist anhängig.
Das Gericht schickt die Sache dann sofort zur Mutter und fordert diese auf, Stellung zu nehmen. Diese wird dann erst einmal eine Rechtsanwältin kontaktieren, die um Terminverlängerung bitten wird (was ihr das Gericht ohne Begründung aber nicht gewähren darf - Terminkollisionen muss die RA von sich aus zu Gunsten des 155-Verfahrens klären).

Wichtig ist aber: die Sache ist dann rechtshängig und wird auch entschieden.

Nur so gehts weiter!
Nur diese Sprache versteht diese Mutter.
Und nur so weiss sie, dass sie Dich auch künftig für "voll" nehmen muss.

Vor den Familiengerichten ist die Situation wie im "Wilden Westen".
Wer viel und oft schießt, gilt als der Stärkere.
Wer aber zuerst schießt, überlebt.
Der Rest sind Friseure und Wasserträger, die kein Jurist ernst nimmt und deretwegen er sich die Arbeit leicht machen kann.
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(17-03-2013, 14:46)Ibykus schrieb: Selbst wenn die KM daraufhin anerkennt und erklärt, an ihr habe es nicht gelegen sodass diese Klage mutwillig wäre und infolge dessen die Kostenentscheidung zu Deinem Nachteil ergehen müsste, kann Dir das egal sein.

Neben den bereits aufgeführten noch ein weiterer Grund, der für einen Brief mit Fristsetzung spricht. Und sicher verwendet er Geld auch lieber für sein Kind, als für Verfahrenskosten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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