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Rechtsanwaltskosten abzugsfähig vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen
#4
(26-02-2013, 09:34)blue schrieb:
(26-02-2013, 01:38)Freund_der_RA schrieb: Kann man diese von seinem Nettoeinkommen abziehen?
Nein. Das Gerichtsverfahren zu verlieren, wäre Dein eigenes Vergnügen (Verschulden).

Schließe mich blue an, auch wenn es anders kommen "kann".
Ich hatte auf ABR geklagt, da waren schnell 16K zusammmen.

Die hatte ich noch über einen neuen Kredit mit Dispoausgleich (Summe 25K) kurz for Trennung und erster Verhandlung in Abzug gebracht. Die Gegenseite tobte, der Richter nickte.

Die Raten der Anwaltskosten für ein weiteres Verfahren (€ 2400) des Gegenanwaltes wurde mit dessen Zustimmung ebenfalls abgezogen. In Abwesenheit seiner Mandantin. Ergo hat der Anwalt meiner gEf seine Mandantin um ca 200/Monat für 1 Jahr entreichert (=weniger TU). Meine KOsten für meinen Anwalt lehnte er als zweifelhaft ab, der Schlingel :-)

Wer nicht Glück im Unglück hat, zahlt diese Schulden vom Selbstbehalt, sofern einer übrig bleibt.
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RE: Rechtsanwaltskosten abzugsfähig vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen - von JahJahChildren - 26-02-2013, 09:42

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