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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#90
(17-02-2013, 22:43)Desaster2005 schrieb: Das kann im Grunde nebenbei laufen. Gutachten der BG Ärzte werde ich denen mal mitsenden, auch wenn die schon etwas älter sind. Machen oder laden die dann von sich zu Amtsärzten zur Begutachtung, oder obliegt das an mir, dafür zu Sorgen, das neue Gutachten erstellt werden?

@Desaster2005

Im Grunde genommen brauchst Du keine Unterlagen mitschicken.

Das Versorgungsamt schreibt sowieso die Ärzte und Krankenhäuser an, die Du nennst und fordert von dort die Unterlagen an.

Ob Die Untersuchung dann ein Amtsarzt macht, oder ein anderer hängt vom Versorgungsamt ab.

Wichtig ist einfach, dass Du so schnell wie möglich handelst und dass Du Deine Behinderung nicht erst ab Antragsdatum, sondern Rückwirkend ab Eintritt der Behinderung feststellen läßt. Die gesetztliche Möglichkeit dazu bietet Dir der § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Camper1955 - 18-02-2013, 08:51
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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