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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#67
Nachdem was du hier bislang schreibst, ist nur die Schlussfolgerung zulässig, dass du nichts aber absolut gar nichts durchschaust.

Du hast schon längst verloren. Es wird keinen "Sturm" geben.
Du kannst höchstens noch ein bisschen Schadensbegrenzung betreiben, aber das traue ich dir ehrlich gesagt nicht zu.

Ich weiß, dass ich jetzt die Spaßbremse bin, aber vielleicht hilft es dir so langsam mal in die Puschen zu kommen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von iglu - 16-02-2013, 18:55
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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