Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#35
(15-02-2013, 19:29)Desaster2005 schrieb: ...das ich eine 3 oder 4 Raum Wohnung benötige, wegen der Kinder, jedoch wurde mir lediglich nur eine 2 Raum Wohnung (oder alternative gar keine) genehmigt. Das wußte die Arge auch, und ich war noch mit einem Zeugen dort.
Da hast du dich halt bedeppern lassen. Kommt oft vor, aber wahrscheinlich sind alle Fristen zu sinnvoller Gegenwehr vorbei. Also muss es nun mühevoll korrigiert.

(15-02-2013, 19:29)Desaster2005 schrieb: Ich habe selbst zig mal das Jugendamt darüber in Kenntnis gesetzt, was die Arge da veranstaltet.
Kannst du das beweisen? Dann würde es mich interessieren.
Oder waren es nur jammervolle Gespräche und Anrufe?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von sorglos - 15-02-2013, 19:54
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit feministensoehnin 13 15.695 05-08-2015, 08:50
Letzter Beitrag: Austriake

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste