24-11-2015, 23:03
Das mit den 183 Tagen betrifft meines Wissens nur Fälle, in denen Einkommen in mehreren Ländern erzielt wird. Und dann geht es darum, in welchem der Länder versteuert wird.
Wer in der Schweiz wohnhaft gemeldet ist, dort sein Einkommen erzielt und versteuert, der kann auf Dienstreisen in Deutschland oder Italien z.B. auch mehr als 200 Tage unterwegs sein, ohne dass Deutschland deswegen eine Steuerpflicht konstruieren kann.
Wer in der Schweiz wohnhaft gemeldet ist, dort sein Einkommen erzielt und versteuert, der kann auf Dienstreisen in Deutschland oder Italien z.B. auch mehr als 200 Tage unterwegs sein, ohne dass Deutschland deswegen eine Steuerpflicht konstruieren kann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1