25-04-2014, 15:04
Auch 2013 wieder die jährliche kräftige Steigerung der Kontoabfragen:
Das zuständige Bundeszentralamt für Steuern habe 2013 knapp 142 000 dieser Kontenabfragen verzeichnet, heißt es in dem Bericht. Die Zahl habe sich damit im Vergleich zu 2012 verdoppelt. Im ersten Quartal des neuen Jahres sei sie weiter gewachsen - von gut 24 000 auf mehr als 48 000 Anfragen. Quelle: https://de.nachrichten.yahoo.com/gl-sern...-fter.html
Wie jedes Jahr auch dieses: Der Kreis der Zugriffsberechtigten wurde im Laufe der Jahre immer mehr erweitert, seit Anfang 2013 gehören auch Gerichtsvollzieher dazu. Sie dürfen Auskünfte bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über Arbeitsverhältnisse, Konten und Fahrzeuge einholen, wenn sich die Ansprüche des Gläubigers auf mehr als 500 Euro belaufen.
Zum Schluss ein paar fromme Worte von der Datenschutzbeauftragten: Prüfungen der Aufsichtsbehörden hätten ergeben, dass oft sogar die Begründungen für den konkreten Abruf fehlten und die Betroffenen nicht benachrichtigt würden, kritisierte sie. Voßhoff sieht den Gesetzgeber deshalb «in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen».
Jedes Jahr öfter, weiter, ausgreifender. An das Trio Rentenversicherung, Bundeszentralamt für Steuern und Kraftfahrt-Bundesamt geht übrigens auch die erste Routineabfrage durch die Jugendämter. Jede kleine Teilzeit-Sachbarbeiterinnen-Lusche kann euch ausziehen bis auf die Knochen.
Um auch die positive Seite wieder mal zu benennen: Jeder weiss das und verlässt sich von vornherein nicht mehr auf unzureichende Vermeidungstaktiken. Die perverse Datengier des Staates ist auch sein Pferdefuss, die Zahlenhexen der Behörden fallen auf ihren eigenen Mist herein, ihre selbstgebastelten Datenbanken. Heute leiht man von Dritten und hat neben offiziellen, plausibel ausshenden Vorgängen noch andere Vorgänge laufen.
Das zuständige Bundeszentralamt für Steuern habe 2013 knapp 142 000 dieser Kontenabfragen verzeichnet, heißt es in dem Bericht. Die Zahl habe sich damit im Vergleich zu 2012 verdoppelt. Im ersten Quartal des neuen Jahres sei sie weiter gewachsen - von gut 24 000 auf mehr als 48 000 Anfragen. Quelle: https://de.nachrichten.yahoo.com/gl-sern...-fter.html
Wie jedes Jahr auch dieses: Der Kreis der Zugriffsberechtigten wurde im Laufe der Jahre immer mehr erweitert, seit Anfang 2013 gehören auch Gerichtsvollzieher dazu. Sie dürfen Auskünfte bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über Arbeitsverhältnisse, Konten und Fahrzeuge einholen, wenn sich die Ansprüche des Gläubigers auf mehr als 500 Euro belaufen.
Zum Schluss ein paar fromme Worte von der Datenschutzbeauftragten: Prüfungen der Aufsichtsbehörden hätten ergeben, dass oft sogar die Begründungen für den konkreten Abruf fehlten und die Betroffenen nicht benachrichtigt würden, kritisierte sie. Voßhoff sieht den Gesetzgeber deshalb «in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückführen».
Jedes Jahr öfter, weiter, ausgreifender. An das Trio Rentenversicherung, Bundeszentralamt für Steuern und Kraftfahrt-Bundesamt geht übrigens auch die erste Routineabfrage durch die Jugendämter. Jede kleine Teilzeit-Sachbarbeiterinnen-Lusche kann euch ausziehen bis auf die Knochen.
Um auch die positive Seite wieder mal zu benennen: Jeder weiss das und verlässt sich von vornherein nicht mehr auf unzureichende Vermeidungstaktiken. Die perverse Datengier des Staates ist auch sein Pferdefuss, die Zahlenhexen der Behörden fallen auf ihren eigenen Mist herein, ihre selbstgebastelten Datenbanken. Heute leiht man von Dritten und hat neben offiziellen, plausibel ausshenden Vorgängen noch andere Vorgänge laufen.