25-04-2013, 22:59
Ich nehme an, damit ist der Selbstbehalt beim Elternunterhalt gemeint, der sich aus Bedarf der beiden Ehegatten zusammensetzt, von denen einer seinen Eltern gegenüber unterhaltspflichtig ist. Das sind 1600 EUR plus 1300 EUR für den Ehegatten. Eltern stehen erst auf Rang 6, der Ehegatte auf Rang 2 oder 3.