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Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt
#28
Also wenn Du in D einen Job hast bei dem Du ordentlich verdienst sollte so viel übrigbleiben daß deine Ex und dein Sohn und Du einigermassen anständig davon leben können. Ins Ausland zu gehen und dann besser leben zu können: da kenne ich nur 2 Personen welche das geschafft haben. Ich sehe Deine Situation als nicht hoffnungslos an: Du hast "nur" 2 Unterhaltsempfänger, das ist mit gutem Gehalt einigermassen zu schultern. Falls die Gegenseite Forderungen stellt welche unrealistisch sind musst Du das halt vor Gericht entsprechend auseinandernehmen. Verlass Dich auf keinen Fall auf irgendwelche Anwälte. Die musst Du nur deshalb mitnehmen weil es das Gesetz so vorschreibt, sie helfen Dir nicht wirklich weiter. Verteidige Dich selbst, mach den Richtern klar was Du imstande bist zu leisten (und das ist eine ganze Menge!) und was nicht geht.
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RE: Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt - von Zahlmeister - 29-12-2012, 23:28
RE: Unterhaltsrecht in Deutschland / Ehegattenunterhalt - von zwangszahler - 30-12-2012, 13:06

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