Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Angst vor der Lawine --> Unterhalt (vorschuss) im Wechselmodell (50-50 Betreuung)
#5
(18-12-2012, 16:30)Neuer Kunde schrieb: In JobCenter Foren lese ich, dass das der Mutter auferlegen kann Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Wohl vorallem dann,wenn die Mutter selbst ALGII erhält - was hier nicht der Fall ist.

(18-12-2012, 16:30)Neuer Kunde schrieb: Jerdoch lese ich auch, dass Unterhaltsvorschuss nicht im 50-50 Wechselmodell nicht geleistet wird.
Richtig. Weil UVG nur geleistet wird, wenn das Kind "überwiegend in der Obhut" eines Elternteils betreut wird. Was bei dir nicht der Fall ist.

Deine Lawinenangst ist überzogen.
Wie p schreibt: Sorge für eine saubere Dokumentation deiner wechselnden Betreuung, dh.
1. schriftliche Elternvereinbarung [absolut elementar!!]
2. notiere alle Tage inkl. Uhrzeit von wann bis wann das Kind tatsächlich bei dir ist.

Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass der Mutter 200€ objektiv fehlen (gefühlsmäßig hat so eine junge Mutter fast immer zuwenig Geld).

Der Bedarf des Kindes bei der Mutter besteht aus
1. anteiligen Regelsatz für 15 Tage (219 / 2 = 109,50)
2. anteilige Wohnkosten (bei 2 Personen die Hälfte) = ca. 180 einfach mal geschätzt
3. hälftiger AE-Zuschlag von 67,32 € (wenn sie richtige Angaben gegenüber dem Amt gemacht hat über das Wechselmodell) wobei das generell strittig ist in dieser Studi-Konstellation)
= Gesamtbedarf 356,82
Angerechnet wird
1. Kindergeld 184
2. (angeblicher) Kindesunterhalt 200
Damit läge eine Überdeckung des Bedarfs von 27,18€ vor.


Der Bedarf des Kindes bei Dir, dem Vater besteht aus
1. anteiligen Regelsatz für 15 Tage (219 / 2 = 109,50)
2. anteilige Wohnkosten (bei 2 Personen die Hälfte) = ca. 180 einfach mal geschätzt
3. hälftiger AE-Zuschlag von 67,32 € (wenn du richtige Angaben gegenüber dem Amt gemacht hast über das Wechselmodell) wobei das generell strittig ist in dieser Studi-Konstellation)
= Gesamtbedarf 356,82
Angerechnet wird nix, weil dir keine Zahlungen zufließen, also könntest du den Betrag beim Amt beantragen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Angst vor der Lawine --> Unterhalt (vorschuss) im Wechselmodell (50-50 Betreuung) - von sorglos - 18-12-2012, 18:31

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt Wechselmodell Gandalf 15 4.071 17-02-2021, 11:21
Letzter Beitrag: p__
  BAFÖG Vorschuss, Titelrückgabe bei Volljährigkeit IPAD3000 16 6.769 27-09-2019, 10:50
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Ehengatten-Unterhalts-Vorschuss - woher/wie hoch/wie lang? Maestro 11 9.473 05-04-2017, 16:15
Letzter Beitrag: Maestro
  Wie kommt man an den KU-Vorschuss-Antrag der Exe? FreiHerr 9 8.957 22-04-2014, 08:25
Letzter Beitrag: vorsichtiger

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste