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Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013
#21
"Als Begründung wird die Nachwirkung der ehelichen Verantwortungsübernahme für den Partner herangezogen. Allerdings bleibt diese Forderung nach Solidarität weitgehend konturlos. Es ist unklar, ob und in welchem Umfang nachgewiesen werden muss, dass ein Lebensplan gescheitert ist. Dies bleibt im Regelfall hypothetisch."

Daraus wird:

Ein noteriell beglaubigter Lebensplan verliert seine Konturen im Regelfall. Nicht-hypothtische ist die Umsatzgaratie der Justiz-Junta.
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RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von JahJahChildren - 20-12-2012, 22:19
RE: Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.03.2013 - von Touran - 19-03-2013, 00:11

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