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vertraglich noch gemeinsame Wohnung
#5
Wir stehen beide im Mietvertrag, meine ex steht als 2. Mieter drinnen.
Wir haben 2monate Kündigungsfrist und sie müsste jetzt in der
12. Woche schwanger sein.

Mich irritiert nur der Satz:

Unterhaltsansprüche Getrennter Partner wurden von 1976 bis 2007 durch das Erstes Gesetz zur Reform des Nicht-eheliche Lebensgemeinschaftrechts geregelt. 2008 definierte das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts die Ansprüche von getrennten Nicht-eheliche Lebensgemeinschaften, ledigen Alleinerziehenden und Kindern umfassend neu.

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Ehe%C3%A4...meinschaft
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RE: vertraglich noch gemeinsame Wohnung - von d-reez - 12-12-2012, 13:07

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