10-12-2012, 15:36
Hallo masku,
ein Wohnvorteil dürfte bei der geschilderten Belastung wohl kaum zu berechnen sein.
Erfolgversprechender wären m. E. folgende Ansätze aus den Koblenzer Leitlinien:
Ziffer 21.5.
"Vorteile durch das Zusammenleben mit einer anderen Person können eine Herabsetzung des Selbstbehalts rechtfertigen, es sei denn, deren Einkommen liegt unter 650 €."
und
nach Ziffer 6. Haushaltsführung
"Führt jemand einem leistungsfähigen Dritten den Haushalt, so ist hierfür und die damit verbundene Ersparnis, soweit es sich nicht um eine überobligatorische Leistung handelt, ein (fiktives) Einkommen von regelmäßig 350 € anzusetzen."
Kommt halt darauf an, ob du die Haushaltsführung nachweisen kannst.
Wenn die Ex behauptet, sie teile sich die Hausarbeit / Führung des Haushaltes mit ihrem Mann, dürfte das Gegenteil schwer zu beweisen sein.
ein Wohnvorteil dürfte bei der geschilderten Belastung wohl kaum zu berechnen sein.
Erfolgversprechender wären m. E. folgende Ansätze aus den Koblenzer Leitlinien:
Ziffer 21.5.
"Vorteile durch das Zusammenleben mit einer anderen Person können eine Herabsetzung des Selbstbehalts rechtfertigen, es sei denn, deren Einkommen liegt unter 650 €."
und
nach Ziffer 6. Haushaltsführung
"Führt jemand einem leistungsfähigen Dritten den Haushalt, so ist hierfür und die damit verbundene Ersparnis, soweit es sich nicht um eine überobligatorische Leistung handelt, ein (fiktives) Einkommen von regelmäßig 350 € anzusetzen."
Kommt halt darauf an, ob du die Haushaltsführung nachweisen kannst.
Wenn die Ex behauptet, sie teile sich die Hausarbeit / Führung des Haushaltes mit ihrem Mann, dürfte das Gegenteil schwer zu beweisen sein.