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Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt
#38
So, nachdem nun der Gerichtstermin war, möchte ich mal schildern was da so abging.

Nachdem festgestellt wurde das ich leistungsfähig bin, ging es ins Eingemachte.
Anträge wurden vorgetragen und meiner Tochter wurde PKH bewilligt.
Obwohl sie ein Sparguthaben von mehr als 3.500 Euro hat.
Der Richter legte ihr in den Mund "Du hast doch sicherlich den Führerschein und dein Auto davon bezahlt"!
Meine Tochter bejahte dieses und der Richter bewilligte PKH.
Meinen Einwand, dass sie beteits vor 1,5 Jahren den Führerschein gemacht und bezahlt hat, interessierte ihn nicht.
Mir wurden die 4%ige Altersvorsorge verwehrt, da ich mein Geld zu Hause spare.
Mein Einwand, ich vertraue keiner Bank mehr, wurde belächelt.

Dann kamen die Einkünfte der Mutter an die Reihe.
Da diese Informationen nicht vollständig vorlagen, wurde die Verhandlung auf den 29.04. vertagt.

Nun muss ich also am 29.04. wieder hin.
Diesmal ist als zeugin die KM geladen, die Ihre Einkünfte, Größe des Hauses (Grundstück) usw. vorlegen muss.
Mal gespannt was da heraus kommt....

Weiss jemand, ob mich der Richter verdonnern kann rückständigen Unterhalt zu zahlen?
Ich meine, es fehlt doch eine Berechnungsgrundlage nach dem der Unterhalt gequotelt wird.
Oder wie sieht es rechtlich aus?
Muss ich den rückständigen Unterhalt nachzahlen, wenn die Quote ermittelt wurde?
Seit 02/12 zahle ich 150,00 Euro.

Vielen Dank für Eure Anregungen.
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RE: Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt - von masku - 16-04-2013, 16:07

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