14-03-2013, 10:06
Nachzahlung in Höhe von 1.500 Euro wird ja auch noch gefordert.
Auch für diese Forderung fehlt die Grundlage, da die Berechnung auf Seiten der Gegenpartei durchgeführt wurde und die Berechnungsgrundlage fehlt, da, wie oben geschrieben, nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen.
Wenn das Gericht nach Tatsachen und gültigem Recht urteilt,
ist mir vor dem Urteil nicht Bange.
Aber Recht haben und Recht bekommen ist bei Unterhaltsklagen
ja so eine Sache.
Die "armen Kinder und Kindesmütter"!!!
Dann werde ich wohl auf ein Urteil bestehen.
Auch für diese Forderung fehlt die Grundlage, da die Berechnung auf Seiten der Gegenpartei durchgeführt wurde und die Berechnungsgrundlage fehlt, da, wie oben geschrieben, nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen.
Wenn das Gericht nach Tatsachen und gültigem Recht urteilt,
ist mir vor dem Urteil nicht Bange.
Aber Recht haben und Recht bekommen ist bei Unterhaltsklagen
ja so eine Sache.
Die "armen Kinder und Kindesmütter"!!!
Dann werde ich wohl auf ein Urteil bestehen.