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Keine Kommunikation- Umgang gesperrt
#9
(19-11-2012, 22:46)Jessy schrieb: Allerdings würde ich vorerst mal den Unterhalt komplett einstellen (vorsichtshalber auf ein separates Sparkonto überweisen), sofern ihr da noch nichts schriftliches vereinbart habt. Vielleicht wird es auf dieser Basis für die KM wieder interessanter, vernünftigen Umgang zuzulassen.
So auf keinen Fall. Darauf warten die Anwälte beiderseits nur. Einzig die Begrenzung auf angemessenen KU wäre denkbar, um ein gewisses Zeichen zu setzen. Wenn man gleichzeitig (kurzzeitig) befristet entsprechenden KU beim Notar tituliert, könnte das beherrschbar bleiben. Du könntest mindestens den Punkt der Eskalation entziehe, die sich gerade anbahnt. Der Anwalt wird wohl davon abraten, weil er auch an dem zwangsläufig irgendwann kommenden KU-Prozess verdienen möchte.

Die Kraft brauchst du, um den Kontakt mit dem Kind wiederherzustellen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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