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KM verbietet Umgang
#24
So ich hab das jetzt mal geschrieben. Was sagt ihr dazu?


Zur Regelung des Umgangs des Antragstellers mit dem gemeinsamen Kind der
Parteien, XXX, geb. XXX, wird beantragt, wie folgt zu beschließen:


1. Zur Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers ist die
Antragsgegnerin verpflichtet, das Kind XXX, geb. am XXX, jedes zweite
Wochenende (abhängig von der Arbeitssituation des Antragsstellers freitags
nach dem Kindergarten bis montags zum Kindergartenbeginn oder samstags ab
09:00 Uhr bis montags zum Kindergartenbeginn) an den Antragsteller
herauszugeben.

2. Des Weiteren ist der Antragssteller jederzeit befugt das Kind
eigenmächtig vom Kindergarten abzuholen und das Kind bis 19 Uhr wieder bei
der Antragsgegnerin abzuliefern. Der Antragssteller verpflichtet sich dies
der Antragsgegnerin frühzeitig mitzuteilen und damit keine wichtigen
Termine (z.B. Arztbesuche) der Antragsgegnerin zu behindern. Diese Regelung
trifft dann zu, wenn dies Antragssteller aus beruflichen Gründen möglich
ist. Dieser Umgang darf durch die Antragsgegnerin nicht erschwert werden.

3. Hat demzufolge der Umgang in einem schwerwiegenden Krankheitsfall des
Kindes auszufallen, ist die Antragsgegnerin verpflichtet, den Antragsteller
über die Erkrankung und den ausfallenden Umgang rechtzeitig zu informieren
sowie Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung durch ein ärztliches
Attest zu belegen. Andere Gründe, die die Antragsgegnerin zu einer
Aussetzung des festgelegten Umgangs berechtigen, kommen nicht oder nur mit
Einverständnis des Antragstellers in Betracht.

4. Für den Fall jedweder Zuwiderhandlung gegen die Regelungen unter Ziff. 1
und 2. durch die Antragsgegnerin ist der Antragsgegnerin Zwangsgeld gem. §
33 FGG in Höhe von jeweils 1.000,- Euro angedroht. Der Antragsteller hat
das Recht, den ausgefallenen Umgang im vollen Umfang nachzuholen und
Nachholtermine zu bestimmen.

5. Die Antragsgegnerin ist verpflichtet den Antragssteller über sämtliche
Arztbesuche und Gespräche mit Lehrern / Erziehern unverzüglich zu
informieren. Des Weiteren ist die Antragsstellerin verpflichtet dem
Antragsgegner mitzuteilen wenn das Kind den Kindergarten nicht besucht und
aus welchem Grund dies geschieht.

6. Beide Parteien verpflichten sich zum Wohlverhalten gegenüber dem anderen
Elternteil und unterlassen alle Handlungen, die den jeweiligen Elternteil
vor dem Kind herabwürdigen könnten. Für den Fall jedweder Zuwiderhandlung
gegen diese Regelungen ist den Parteien Zwangsgeld gem. § 33 FGG in Höhe
von jeweils 500,- Euro angedroht.

7. Dem Antragsteller steht in den Schulferienzeiten des Kindes (gem. der
Ferienregelung des Landes Bayern) folgendes Umgangsrecht zu:

In den Weihnachts-, Oster-, und Herbstferien jeweils die erste oder zweite
Hälfte der Ferienzeit, in den Sommerferien die ersten oder letzten drei
Wochen. Für den Fall jeder Zuwiderhandlung gegen diese Regelung ist der
Antragsgegnerin Zwangsgeld gem. § 33 FGG in Höhe von jeweils 1.000,- Euro
angedroht.
Die Zeiten richten sich nach der Arbeitssituation des Antragsstellers.

Zusätzlich zu den genannten Ferienzeiten steht dem Antragssteller das
Umgangsrecht an folgenden Tagen zu:
- Vatertag
- Geburtstag des Antragsstellers

Der Antragssteller ist außerdem berechtigt an sämtlichen Veranstaltungen
die das Kind betreffen teilzunehmen (z.B. Sankt Martins Umzug,
Elternabend). Die Antragsgegnerin ist verpflichtet diese Termine dem
Antragssteller unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.

8. Der Antragsteller ist zur Vermeidung einer kindesschädigenden
Vater-Kind-Entfremdung außerhalb den Umgangszeiten dazu berechtigt, das
Kind telefonisch zu kontaktieren und ein Telefongespräch von jeweils
maximal einer halben Stunde Dauer mit seinem Kind zu führen. Die
Antragsgegnerin verpflichtet sich diese telefonischen Kontakte nicht zu
erschweren oder zu unterbinden. Für den Fall jedweder Zuwiderhandlung gegen
diese Regelungen ist der Antragsgegnerin Zwangsgeld gem. § 33 FGG in Höhe
von jeweils 500,- Euro angedroht.

9. Die Kosten des Verfahrens sind, in Bezug auf den durch die
Antragsgegnerin unnötig verursachten Umgangsboykott, vollumfänglich der
Antragsgegnerin zu Lasten zu legen.




Gründe:

Der Antragsteller ist nicht ehelicher Vater des oben benannten gemeinsamen
Kindes der Parteien. Seit dem XX.XX.XXXX leben die Parteien räumlich und
sozial getrennt. Es besteht die gemeinsame Sorge. (vgl. beglaubigte Urkunde
des Jugendamtes Mindelheim vom XX.XX.XXXX, Anlage 1).

In der Vergangenheit hatte die Antragsgegnerin wiederholt das Umgangsrecht
des Antragstellers gemäss § 1684 BGB ohne Angabe von triftigen Gründen
eigenmächtig vereitelt/erschwert. Zum Schutze der Umgangsrechte des Kindes
und des Antragstellers und um nachhaltige Schäden für das Kind durch eine
massive Vaterentfremdung zu vermeiden, ist deshalb eine zuverlässige und
durchsetzbare Regelung des Umgangs - wie beantragt - erforderlich.
Außergerichtliche Einigungsversuche sind gescheitert.
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KM verbietet Umgang - von KeineAhnung2012 - 19-11-2012, 01:39
RE: KM verbietet Umgang - von Camper1955 - 19-11-2012, 01:56
KM verbietet Umgang - von Clint Eastwood - 19-11-2012, 06:02
RE: KM verbietet Umgang - von Dzombo - 19-11-2012, 08:09
RE: KM verbietet Umgang - von Jessy - 19-11-2012, 09:30
RE: KM verbietet Umgang - von MitGlied - 19-11-2012, 09:34
RE: KM verbietet Umgang - von wackelpudding - 19-11-2012, 10:57
KM verbietet Umgang - von Clint Eastwood - 19-11-2012, 11:39
KM verbietet Umgang - von KeineAhnung2012 - 19-11-2012, 12:58
RE: KM verbietet Umgang - von p__ - 19-11-2012, 21:27
RE: KM verbietet Umgang - von MitGlied - 19-11-2012, 13:18
RE: KM verbietet Umgang - von Pogo - 19-11-2012, 20:41
KM verbietet Umgang - von KeineAhnung2012 - 19-11-2012, 20:48
RE: KM verbietet Umgang - von Pogo - 19-11-2012, 21:03
RE: KM verbietet Umgang - von webmin - 19-11-2012, 21:59
RE: KM verbietet Umgang - von Jessy - 19-11-2012, 22:39
KM verbietet Umgang - von KeineAhnung2012 - 19-11-2012, 23:16
RE: KM verbietet Umgang - von Jessy - 19-11-2012, 23:36
KM verbietet Umgang - von Clint Eastwood - 20-11-2012, 03:08
KM verbietet Umgang - von KeineAhnung2012 - 21-11-2012, 16:17
RE: KM verbietet Umgang - von Nathan - 21-11-2012, 16:23
KM verbietet Umgang - von KeineAhnung2012 - 21-11-2012, 17:26
RE: KM verbietet Umgang - von beppo - 21-11-2012, 17:34
KM verbietet Umgang - von KeineAhnung2012 - 22-11-2012, 13:36
RE: KM verbietet Umgang - von Jessy - 22-11-2012, 16:58

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