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Titulierung steht bevor -geht auch befristet?
#19
Das ergibt sich auch schon aus der Logik.

Der Streitwert für einen ausreichend hohen und in voller Höhe bedienten, aber befristeten Titel kann nicht höher sein, als für einen zu kleinen Titel oder gar keinen Titel.
Stets errechnet sich der Streitwert aus der Differenz von Forderung Zahlung mal 12.
Und bei dir ist diese Differenz nunmal 0,-. Der Streitwert somit 12 mal 0,-.
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RE: Titulierung steht bevor -geht auch befristet? - von beppo - 01-12-2012, 20:02

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