12-11-2012, 18:11
(12-11-2012, 18:04)Skipper schrieb: Gelegentlich wird darauf hingewiesen, daß der KU die Umgangszeiten berücksichtige, daß er eine Entlastung des bET und die Kosten des uET während des Umgangs beinhalte.Ja wird es oft.
Ist aber schlicht gelogen.
Es kann auch nie jemand sagen, in welcher Form und Höhe das geschieht.
Außerdem müsste dann dieser Betrag vom EU befreit sein. Ist er aber nicht. Und mit steigender Anzahl der Kinder anwachsen tut er auch nicht.
Es ist also nichts als Beschwichtigungspropaganda.