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?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ?
#4
Hallo. Zur Verdeutlichung : Exe arbeitet seit 6 Jahren( direkt nach Erziehungsurlaub ) 30 Std. wchtl. als Schaltermäuschen bei einer Sparkasse.
Weil ihr - im Verhältnis zum ehemaligen Familiengesamteinkommen - exorbitanter Lebenstil ihr in der Trennungsphase lt. Richter einen der Ehe vergleichbaren Lebenstandard ermöglichen soll, bin ich vor Jahresfrist durch das FAmG verdonnert worden, mtl. ca. 400 € zusätzlich zu ihren Einkommen ( Gehalt, KG, KU ) bis zur Scheidung zu zahlen. Exe kommt so mit allem drum und dran auf ca. 2500 € netto im Monat ... Aushaltbar, oder ? Angry

Da ihr Lebensstil aber mehr erfordert ( Schuhe, Schmuck, Taschen, Klamotten ) ist sie trotzdem notorisch klamm und versucht wo sie nur kann an Kohle über mich heranzukommen. Cool

Daher will sie jetzt von mir zusätzlich die 50 € Betreuungsgeld für den offenen Ganztag...

Zu Recht ? Und ab wann ? Huh

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: ?? Kostenbeteiligung an der Ganztagsbetreuung ? - von ArJa - 12-11-2012, 14:32

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