(01-03-2013, 11:40)andy99000 schrieb: Jetzt kommt es darauf an, wieviel Zeit der Bundespräsident für seine obligatorische Unterschrift benötigt und wann das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.Das ist völlig nebensächlich, denn das Gesetz wird ein konkretes Inkraftsetzungsdatum vorsehen.
Die Konsequenzen zur Neuregelung werden im Handelsblatt gut ausgearbeitet:
Familienanwalt Wolfgang Schwackenberg erklärt, warum die Reform nicht weit genug geht und sogar zu finanziellen Nachteilen führen kann.
...Wenn schon vorab klar ist, dass die Eltern sich auf dem schriftlichen Weg nicht einigen können, wäre es also günstiger, gleich ein ordentliches Verfahren zu führen.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/rec...01454.html
.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.