28-02-2013, 13:47
Weiß jemand wie das vorsich geht mit dem Inkraft treten des neuen Gesetzes.
Soviel ich mitbekommen habe muss es durch den Bundesrat. Gibt es Info´s wann der sich damit beschäftigt.
So wie Anwältin Strasser meint würde im Moment die alte Übergangsregelung greifen bei der Streit ausreicht um die gem. Sorge zu verhindern. Stimmt das?
Ich habe jetzt 4 Wochen Zeit um zu überlegen ob ich den Antrag alleiniges Sorgerecht (wenig Aussicht auf Erfolg) zurück ziehe.
Mit Antrag gemeinsamer Sorge müsste ich dann jawohl warten bis das neue Gesetz in Kraft ist.
Soviel ich mitbekommen habe muss es durch den Bundesrat. Gibt es Info´s wann der sich damit beschäftigt.
So wie Anwältin Strasser meint würde im Moment die alte Übergangsregelung greifen bei der Streit ausreicht um die gem. Sorge zu verhindern. Stimmt das?
Ich habe jetzt 4 Wochen Zeit um zu überlegen ob ich den Antrag alleiniges Sorgerecht (wenig Aussicht auf Erfolg) zurück ziehe.
Mit Antrag gemeinsamer Sorge müsste ich dann jawohl warten bis das neue Gesetz in Kraft ist.