27-11-2012, 21:19
(27-11-2012, 18:51)Bluter schrieb: Diese Angelegenheit wird auf keinem Fall ganz ohne Austritte und hitzige Debatten ausgehen. Und dann werden die Karten wohl neu gemischt...Zumindest was die neuen Karten angeht, erwarte ich ganz kräftigen Gegenwind unseres djb.
Aus dem heutigen Newsletter:
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hält es für nicht hinnehmbar, an das Schweigen eines Elternteils so gravierende Folgen für das Kind zu knüpfen, zumal für diesen Fall im gerichtlichen Verfahren weder eine Anhörung des Jugendamtes noch eine persönliche Anhörung der Kindeseltern vorgesehen ist.
Das verletzt verfahrensrechtliche Mindeststandards, da das Familiengericht nach geltendem Recht die zur Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen selbst durchführen hat. Davon ist nicht abzurücken.
http://www.djb.de/Kom/K2/pm12-30/
Dieses "verfahrensrechtliche Mindeststandards" möchte ich gerne in den Vordergrund stellen.
Heißt es doch, dass diese "Standards" an einem gleichberechtigten Elterntum bisher und auch in Zukunft vorbeigegangen sind und und gehen sollen!
Ohhh, heilige Kuh Mutter!