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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
#61
Zitat:Im Jahr 2011 bearbeiteten die Jugendämter in Nordrhein‑Westfalen außerdem 21 721 Sorgeerklärungen; das waren 6,8 Prozent mehr als 2010 (20 340). Die Sorgeerklärung (häufiger auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet) ist eine spezielle Willenserklärung nicht miteinander verheirateter Eltern, die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam ausüben zu wollen. Mit der Abgabe der Sorgeerklärung vor einer Urkundsperson steht das elterliche Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 BGB).
http://www.it.nrw.de/presse/pressemittei...32_12.html

Es werden gerade zwar die Zahlen zum gerichtlichen Sorgerechtsentzug (§1666) in NRW veröffentlicht. Aber gerichtliche Zahlen zu Sorgebegründung bei nichtehelichen Vätern finde ich nirgendwo.

Will man die lieber nicht öffentlich machen? Wer weiß was?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von sorglos - 14-06-2012, 20:24

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