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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
#52
Ganz grass (mit deren Hervorhebung) schießt der Vam(v) den Vogel ab:
Zitat:Aus Sicht des Kindeswohls, so die Schlussfolgerung aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen,ist es also nicht erforderlich, dass eine gemeinsame Sorge der Eltern in rechtlicher Form existiert.

Aber - es gibt auch (zumindest eine) positive Stellungnahmen vom Psychologen-Verband:

Zitat:Ausgehend von dem Leitbild der gemeinsamen elterlichen Sorge ist es zu begrüßen, das der vorliegende Gesetzesentwurf die niedrigschwellige „negative Kindeswohlprüfung“ als Maßstab für die familiengerichtliche Prüfung ebenso vorsieht wie ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren.
http://www.bdp-verband.org/bdp/politik/2...recht.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von sorglos - 23-05-2012, 17:43

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