Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Ein Posting weiter oben hast du von Kommunikation geschrieben, aber jetzt über Kooperation - das ist nicht dasselbe!

Deshalb nochmal:
(05-05-2013, 19:16)Ibykus schrieb: ich meinte die schon zum jetzigen Zeitpunkt widersprüchliche Rechtsprechung zum Thema "Kommunikationsstörungen".

Diese Rechtsprechung halte ich nach wie für obsolet, weil die Gesetzesbegründung explizit auf unzureichende Kommunikation der Eltern eingeht.

Mutti verweigert, mit Vati zu reden: Kommunikationsschwierigkeiten.
Mutti besteht auf A, Vati besteht auf B: Kooperationsstörungen. Das setzt aber voraus, dass die beiden überhaupt kommunizieren.

Kooperationsstörungen sind nicht zu beweisen, wenn keine Kommunikation stattfand. Sie sind auch nicht ein paar Wochen nach der Geburt zu beweisen, wenn die gemeinsame Sorge beantragt werden kann. Dann wird man nur auf Kommunikation abstellen können und dagegen sollte man wie gesagt die Gesetzesbegründung zitieren.

Bleiben also nur Altfälle ohne gemeinsame Sorge. Davon nur die Fälle, in denen eine wie auch immer definierte Kooperationsfähigkeit fehlt, wenns aber keine Kommunikation ist: Siehe oben.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von p__ - 06-05-2013, 08:31

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft, Gesetzentwurf p__ 2 205 07-05-2024, 15:01
Letzter Beitrag: p__
  1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter lordsofmidnight 442 628.545 30-11-2012, 10:48
Letzter Beitrag: webmin
  "Ohne Kindeswohl kein gemeinsames Sorgerecht" Ibykus 0 3.201 30-09-2012, 18:18
Letzter Beitrag: Ibykus
  BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern sorglos 37 29.721 06-10-2010, 11:16
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste