01-10-2012, 10:20
Hallo Mr.Cool
Nein, keine bisherige Erfahrung.
Grundsätzlich ist sowohl mit Trennungsunterhalt als auch nachehelichem Unterhalt zu rechnen. Allerdings lässt mich die verschwurbelte Forderung der Anwältin ratlos zurück. Sie fordert Trennungsunterhalt wg. der Betreuung der Kinder und zusätzlich nochmal wg. Ausbildung, vermutlich weil der Anspruch wg. Betreuung allein auf zu wackeligen Beinen steht.
So gilt es also diese nicht vereinbarte und auch zu Ehezeiten nicht gelebte berufliche Neuorientierung, auf deine Kosten, abzuwehren.
(01-10-2012, 00:36)Mr.Cool schrieb: Was meint ihr; muss ich weiter Ehegattenunterhalt zahlen ?
Hat jemand Erfahrung damit?
Nein, keine bisherige Erfahrung.
Grundsätzlich ist sowohl mit Trennungsunterhalt als auch nachehelichem Unterhalt zu rechnen. Allerdings lässt mich die verschwurbelte Forderung der Anwältin ratlos zurück. Sie fordert Trennungsunterhalt wg. der Betreuung der Kinder und zusätzlich nochmal wg. Ausbildung, vermutlich weil der Anspruch wg. Betreuung allein auf zu wackeligen Beinen steht.
So gilt es also diese nicht vereinbarte und auch zu Ehezeiten nicht gelebte berufliche Neuorientierung, auf deine Kosten, abzuwehren.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)