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Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle u.a. Fragen
#4
1. Üblich ist Herabstufung um eine Stufe pro Unterhaltsberechtigten. In deinem Fall greift vielleicht auch der Bedarfskontrollbetrag hinsichtlich einer Abstufung, so dass die Diskussion um eine Abstufung wegen vieler Unterhaltsberechtigter hinfällig ist. Die Einkommensstufe bezieht sich auf zwei Berechtigte. Wenn es Streit gibt, befindet ein Richter darüber.
2. Nein.
3. Wenn du noch finanzielle Reserven hast, so bringe die in Sicherheit und richte dich auf eine lange Durststrecke ein. Du wirst die nächsten Jahre vermutlich mit 1050 bis 1300 EUR pro Monat leben müssen. Nach Abzug des Kindesunterhalts (bei drei Kindern und 2700 EUR Einkommen rund 900 EUR) hast du der Mutter das weiterzuzahlen, was sie vor der Geburt verdiente, ihr Gehalt als Beamtin auf Widerruf plus Krankenversicherung wenn nötig. Es gibt auch Grenzen, z.B. die 3/7 Regelung und auch das Elterngeld schafft ein paar Monate lang ein klein wenig mehr Luft. Siehe faq.

Besser, ihr bleibt zusammen :-) Schwanger mit dem dritten Kind, dann Trennung, wie passierte das?
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RE: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle u.a. Fragen - von p__ - 25-09-2012, 00:12

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