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§ 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen
#4
Hallo! Das was Beppo gesagt hat, wegen des Unterhalts ist richtig und vor Allen Dingen, das Wörtchen "KANN". Im FAQ findest Du zwar auch Urteile hierzu (oder frag "p" ob Er Dir den Kink sendet), aber das wird auch gerne ignoriert.

Das Wechselmodell habe ich auch mal versucht durch zu setzen. Selbst als die Kinder vor dem JA (!) dies selbst bekundeten, dass sie dies wollten, wurde es seitens des JA im Bericht abgelehnt und der Wille der Kinder spielte plötzlich gar keine Rolle mehr. Wechselmodell in Deutschland läßt sich meist nur durchsetzen, wenn die Eltern sich einigen. Und dazu braucht es kein JA.

Deine Ex passt in's Muster : Viel Kohle kassieren und die Kinder so wenig wie möglich her geben. Du musst für die Zukunft aufpassen wie ein Luchs ! Evtl. brauchst Du einen GUTEN Anwalt (gibt es selten für Väter) und wirst wahrscheinlich mit hälftiger Aufteilung der jeweiligen Ferien und Deinem zweiwöchigem WE Rhythmus nach Hause gehen. Du kannst zusätzlich beantragen, dass die Kinder in der Woche einmal nachmittag zu Dir kommen können, wenn es beruflich und wegen der Entfernung geht.

Vor dem Totalentzug (bei mir) hatte ich auch diese Regelung.

Noch ein Tipp : Ich kenne Eure Situation nicht. Wenn es möglich ist, behalte Dir immer einen Trumpf im Ärmel. Bei mir war es eine Haushälfte ,-)
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RE: § 1603 II 3 BGB -Besuchsrecht gleich aufteilen - von Nappo - 19-09-2012, 10:02

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