18-09-2012, 11:59
@ pappan
zuerst: Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Du hast keine Schulden beim Jugendamt!
dann: Krank schreiben lassen! Meine Exe wird von ihrer Ärztin seit zweieinhalb Jahren ununterbrochen krank geschrieben wegen schlechter Laune als Folge der Trennung/Scheidung. Wenn es bei Dir eine diagnostizierte Krankheit gibt, sollte das kein Problem sein.
danach: wenn Du krankheitsbedingt nicht selbst bei Gericht erscheinen kannst/willst, dann wirst Du dir einenAnwalt suchen müssen, der das für dich macht.
Austriake
zuerst: Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Du hast keine Schulden beim Jugendamt!
dann: Krank schreiben lassen! Meine Exe wird von ihrer Ärztin seit zweieinhalb Jahren ununterbrochen krank geschrieben wegen schlechter Laune als Folge der Trennung/Scheidung. Wenn es bei Dir eine diagnostizierte Krankheit gibt, sollte das kein Problem sein.
danach: wenn Du krankheitsbedingt nicht selbst bei Gericht erscheinen kannst/willst, dann wirst Du dir einenAnwalt suchen müssen, der das für dich macht.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1