Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips
#1
Hallo Leute,
nun ist eingetroffen, woran ich nicht so recht glauben wollte.
nachdem ich vom AG zur Zahlung von 100% Unterhalt nebst dem aufgelaufenen Unterhalt verurteilt worden bin, zog ich nun vors OLG.
Das Urteil ist noch nicht raus, aber der Tenor war deutlich:
Zahlen und freundlich sein!
Die Argumente des Richters zogen sich von "nicht substanzieller Erwerbsbemühungen" bis hin zu fiktiven Erwerbseinkommen nicht zuletzt über das Zusammenleben mit meiner LGin hin.
Ich habe denen 117 Bewerbungen(echte!) aus einem Zeitraum von 4 Monaten(Arbeitslos) vorgelegt. Darüber hinaus 5- 10 Bewerbungen pro Monat in der Erwerbszeit.
Aus der Zeit vor der Unterhaltspflicht hatte ich Bewerbungen vorgelegt, um zu zeigen dass ich schon immer bemüht war mein geringes Einkommen(zunächst damals 1250€ br.) aufzubessern.
Zusätzlich hatte ich damals über 50km(1 Weg) zur Arbeit.
Nach einer Arbeitslosigkeit von ca 6 Monate bekam ich Arbeit bei einem freien Träger des Jugendamtes.
Mein Bruttoeinkommen beträgt nun 1700€ ,die Fahrstrecke zur Arbeitsstätte ist 35km.
Ich möchte meinen beruflichen Werdegang hier nicht breittreten um damit nicht wiedererkannt zu werden. Der "Feind" liest mit!
Jedenfalls hatte der Richter gemeint dass man in meiner Branche durchaus mehr hätte verdienen können.
Das mir das nicht gelungen war, ist auf meine mangelhafte Bewerbungsart zurückzuführen.(Bemerkung: Diese sind mit einem Bewerbungscoach von der Arge entstanden und waren von recht hoher Qualität)
Dass ich seit 20 Jahren nie mehr verdient hatte, interessierte niemand.
Vielmehr berief man sich auf ein hohes Bruttoeinkommen, welches ich kurzzeitig bezog, als ich heiratete und LStKlasse 5 bekam,da meine Ex-Frau Beamte ist. Dass ich mit meinem Chef eine Nettolohnabrede hatte, interessierte niemand.
Dann "mukierten" sie sich darüber dass die monatlichen Bewerbungen in einem kleinen Zeitrahmen geschrieben wurden.(Bemerkung: Sie wurden erst alle dem Bewrbungscoach vorgelegt, ergänzt, verbessert und dann abgeschickt).
Mein Bewerbungsradius(50- 60km) war denen zu klein.
Immer wenn ich(oder mein RA) dieses erklärte, gingen sie zur nächsten Drohkulisse über.
Nach dem "fiktiven" Einkommen gingen sie dann zum finalen Schlag über und senkten mein Selbstbehalt um 20% durch das Zusammenleben mit meiner LGin ohne weiter ihre Einkommenssituation zu prüfen. Auch meine Anmerkung dass sie mit ihrem 15-Jähr. bei mir mit im Haushalt lebe, lief ins Leere.
Bemerkung: VKH ohne Ratenzahlung habe ich bewilligt bekommenHuh
Es ist mir wichtig, dass alle Väter die sich demnächst in eine ähnliche Situation befinden, dass ihnen dasselbe passieren kann.
Es ist mit Absicht nicht vollständig da ich mich nicht verraten möchte, da im selben Senat noch mein Umgang verhandelt wird.
So nun mein Begehren:
ich rechne ja nun damit, dass ich die volle Keule abbekomme, d.h. 5-Stellig aufgelaufene UH-Schulden + laufenden Unterhalt.
ich tendiere in meinem Fall auf Privatinsolvenz + SGBII-Aufstockung.
Folgende Parameter kann ich veröffentlichen:
Ich: 1700br.(ca.1100 neto), Fahrkilometer 35km(1 Weg) ,Kredit ,P-Konto, EV
LGin: 800-900 netto (Teilzeit) Fahrkilometer 12km
Sohn1 der LGin: 15 ,184€ Kindergeld
Sohn2 der LGin: knapp 18, wohnt derzeit bei seiner Oma zwecks Aufnahme einer Ausbildung, gemeldet bei seinem Vater(der keinen Unterhalt zahlt)
Wohnung(Elternhaus): 70qm ,Miete(300€) wird Cash (und per Dauerauftrag) an meinem Vater gezahlt.
Heizung ist Zentral und wird durch 4 Personen geteilt.(zw. 60 - 70€ pro Monat)
Strom wird ebenfalls so geteilt(kein eigener Zähler/ ca 60€ p/M)
Die restlichen NK habe ich gerade nicht im Kopf
Diese Aufstellung hat mein Vater bislang mir stets bescheinigt zwecks VKH.
Mein 3-Jähr. Sohn ist jeden Samstag 7 Stunden und ab Januar von Fr. Mittag bis Samst. Abend bei mir .
Sollte noch etwas fehlen bitte melden ,evtl. per PN.
Ich habe versucht bei Harald Thome auf der Seite mit seinem Bedarfsrechner mein Bedarf auszurechnen, was mir aber nicht so recht gelang.
Da ich weiss, dass es hier ein paar Experten dazu gibt, frage ich mal unverblümt ob mir jemand damit helfen kann.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit.
Danke.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von webmin - 14-09-2012, 14:14
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 14-09-2012, 15:43
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 14-09-2012, 17:10
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von blue - 14-09-2012, 19:47
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 14-09-2012, 20:15
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 15-09-2012, 08:03
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von karlma - 15-09-2012, 10:37
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 15-09-2012, 16:56
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 15-09-2012, 20:00
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 16-09-2012, 17:00
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 17-09-2012, 14:59
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 19-09-2012, 00:48
RE: AW: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 19-09-2012, 20:31
RE: AW: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 20-09-2012, 08:42
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 20-09-2012, 09:00
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 20-09-2012, 14:35
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 20-09-2012, 15:30
RE: Opfer des Unterhaltsmaximierungsprinzips - von Ibykus - 06-11-2012, 17:39

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste