05-10-2012, 13:12
Wie ist das mit dem Bafög gemeint? Es geht direkt an den "Sozialträger" und der Sozialträger zahlt irgendwelche Sozialleistungen an das Kind?
Egal was die Mutter meint, ab Volljährigkeit sitzt sie mit im Boot der Pflichtigen mit all den damit verbundenen Vergnügungen, z.B. Auskunftspflicht an das unterhaltsberechtigte Kind. Wenn sie meint, einfach so weitermachen zu können, musst du in der Tat klagen.
Egal was die Mutter meint, ab Volljährigkeit sitzt sie mit im Boot der Pflichtigen mit all den damit verbundenen Vergnügungen, z.B. Auskunftspflicht an das unterhaltsberechtigte Kind. Wenn sie meint, einfach so weitermachen zu können, musst du in der Tat klagen.